GEFÄHRDUNGSKLASSE
Nichtdrückendes Wasser
Wir sprechen von nichtdrückendem Wasser, wenn sich unter keinen Umständen Wasser am Gebäude anstauen kann. Wie beim Ziegeldach, genügt es in diesem Fall, wenn von oben kommendes Wasser ungehindert abfließen kann.
Besonderheiten
Die Beurteilung, ob sich tatsächlich keinesfalls Wasser am Gebäude anstauen kann, ist letztendlich nur durch einen Geologen zu bestimmen. Auch wenn das Grundwasser weit unter der Kellersohle liegt, können bindige Erdschichten bei Starkregen zum zeitweisen anstauenden Wasser am Gebäude führen. Ist eine die Abdichtung eines Bauwerks jedoch „nur“ gegen nichtdrückendes Wasser ausgelegt, hat auch zeitweise anstauendes Wasser bereits schwerwiegende Folgen.
Grundsätzliches
Sofern sich bei Bestandsgebäuden über Jahre hinweg keinerlei Feuchtespuren im Keller zeigten, ist unter „normalen“ Wetterbedingungen kaum damit zu rechnen, dass sich dies kurzfristig ändern wird, wenn sich auch an den Umgebungsbedingungen des Kellers nichts ändert.
Sollte jedoch, so wie dies im Ruhrgebiet nach Stilllegungen von Kohlegruben häufig der Fall ist, das Grundwasser bis über die Bodenplatte eines Kellers ansteigen, muss ein individuelles Sanierungskonzept erstellt werden.
Obwohl diese Gefahrenklasse im Allgemeinen kaum die Gefahr von Wasserschäden beinhaltet, so haben in letzter Zeit doch extreme Starkregenfälle dafür gesorgt, dass plötzlich auch Keller undicht werden, welche früher über Jahre hinweg als dicht bezeichnet wurden.
Ratschläge
Da bei allen Kellern jedoch auch die Gefahr besteht, dass durch Heizungen, Waschmaschinen oder sonstigen Geräten Wasser in den Keller gelangt, ist die Installation eines Wasser-Frühwarnsystems in jedem Fall empfehlenswert.
Sie haben so Gewissheit, dass ein Wasserschaden nicht erst dann erkannt wird, wenn bereits größere Folgeschäden entstanden sind. Darüber hinaus erhalten Sie genaue Informationen darüber, in welchem Bereich das Wasser in den Keller eingetreten ist. Leckstellen können somit schneller lokalisiert und abgedichtet werden.